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Samstag, 28. Januar 2012
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Die Internetpräsenz www.umweltanwaelte.de ist die gemeinsame Präsenz einer Reihe von Anwältinnen und Anwälten und zur Rechtsberatung zugelassener Professoren, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Planungsrechts über besondere Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Unsere Internetseite soll Ihnen den Zugang zu qualifizierter anwaltlicher Beratung und Vertretung im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts erleichtern. Alle an der Kooperation teilnehmenden Anwältinnen und Anwälte sind hoch spezialisiert und seit langen Jahren im Umwelt- und Planungsrecht tätig.
Alle Umweltanwälte arbeiten seit vielen Jahren im Umwelt- und Planungsrecht. Dazu gehören Bereiche wie das Umweltrecht, das Naturschutzrecht, das Immissionsschutzrecht (Schutz vor Lärm, Schadstoffen, Erschütterungen, Gerüchen, Strahlen etc.), das Verkehrsinfrastrukturrecht (Planung von Straßen, Bahnstrecken, Flugplätzen etc.), das Bauplanungsrecht (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne), das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, die Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben (von Abfallentsorgungs- und -behandlungsanlagen und dem Abbau von Rohstoffen über Kraftwerke bis hin zu Tiermastanlagen), Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und anderes mehr.
Daneben arbeiten die einzelnen Anwältinnen und Anwälte in jeweils unterschiedlichen weiteren Rechtsbereichen, die Sie den Informationen der jeweiligen Websites entnehmen.
www.umweltanwaelte.de steht für eine gemeinsame Internetpräsenz von bundesweit tätigen Anwält/innen und zur Rechtsberatung und –vertretung befugten Professoren
mit der Möglichkeit, durch Kooperation bundesweit auch außergewöhnlich aufwändige Mandate schnell, zuverlässig und auf höchstem Niveau betreuen zu können;
Nicht anders als in anderen Dienstleistungsbereichen ist auch im Anwaltsbereich das Kostenrisiko von entscheidender Bedeutung. Die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung sollte daher stets auch am Anfang eines Auftrags stehen. Gesetzliche Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung regelt – mit Ausnahme der ersten Beratung – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Da die gesetzlichen Gebühren häufig im Einzelfall nicht angemessen sind, wird regelmäßig nach einem in einer Vergütungsvereinbarung vereinbarten Stunden- oder Festhonorar abgerechnet. Teilweise sind der Vergütungsvereinbarung gesetzliche Grenzen gesetzt. So ist die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren in gerichtlichen Verfahren ebenso wenig gestattet wie die Vereinbarung übermäßig hoher Vergütungen. Da die Abrechnungsgepflogenheiten der einzelnen beteiligten Jurist/innen voneinander abweichen, entnehmen Sie nähere Informationen bitte den jeweiligen Internetseiten oder informieren sich telefonisch oder im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs.